Baumpflege in Zehdenick
Zehdenick liegt an der Havel, umgeben von den Tonstichen früherer Ziegeleien, die heute als Seenlandschaft zugewachsen sind. Wälder und Feuchtgebiete reichen bis an die Ortsteile heran.

Was wir in Zehdenick anbieten
- L-01 Leistung FLL
Baumkontrolle und Baumkataster
FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.
- L-02 Leistung ZTV
Baumerhaltende Maßnahmen
Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.
- L-03 Leistung SKT
Baumfällung
Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
- L-04 Leistung
Obstgehölzpflege
Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.
- L-05 Leistung
Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse
Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.
- L-06 Leistung SVLFG
Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden
Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.
Baumschutz in Zehdenick
Überall
Bundesnaturschutzgesetz
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.
in Zehdenick
Baumschutzsatzung der Stadt Zehdenick (2011)
- Zehdenick hat eine eigene Baumschutzsatzung. Geschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe, mehrstämmige Bäume, wenn zwei Stämme mindestens 45 cm haben.
- Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten sind Bäume frei, außer Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen über 190 cm Umfang. Obstbäume, Walnüsse, Pappeln, Weiden und abgestorbene Bäume sind nicht geschützt.
- Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Zehdenick, außerhalb der Ortslage bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberhavel. Bei einer Fällung werden Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung verlangt.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.
Sie haben einen Baum in Zehdenick?
Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.