Baumpflege in Neuruppin
Neuruppin, die Fontanestadt, liegt am Ufer des Ruppiner Sees. Die klassizistische Innenstadt, der Tempelgarten und die Uferpromenade haben viel alten Baumbestand.

Was wir in Neuruppin anbieten
- L-01 Leistung FLL
Baumkontrolle und Baumkataster
FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.
- L-02 Leistung ZTV
Baumerhaltende Maßnahmen
Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.
- L-03 Leistung SKT
Baumfällung
Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
- L-04 Leistung
Obstgehölzpflege
Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.
- L-05 Leistung
Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse
Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.
- L-06 Leistung SVLFG
Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden
Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.
Baumschutz in Neuruppin
Überall
Bundesnaturschutzgesetz
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.
in Neuruppin
Gehölzschutzsatzung der Fontanestadt Neuruppin (2021)
- Neuruppin hat eine eigene Gehölzschutzsatzung. Die meisten Bäume sind ab 45 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe geschützt, Eiben ab 20 cm. Schnell wachsende Laubbäume wie Birke, Erle, Weide, Ahorn und Robinie sowie Nadelbäume erst ab 100 cm.
- Geschützt sind auch frei wachsende Sträucher ab 4 m Höhe und Hecken ab 2,5 m Höhe und 10 m Länge. Nicht geschützt sind Pappeln und Obstbäume (außer Walnuss). Eine Ausnahme für Einfamilienhausgrundstücke gibt es nicht.
- Den Antrag stellen Sie schriftlich bei der Stadt Neuruppin. Als Ersatz ist je angefangene 45 cm Stammumfang ein neuer Laubbaum zu pflanzen.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.
Sie haben einen Baum in Neuruppin?
Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.