Wir arbeiten in

Baumpflege in Schwedt/Oder

Schwedt/Oder liegt am Rand des Nationalparks Unteres Odertal, der Auenlandschaft an der Grenze zu Polen. In der Stadt prägen Parks, Uferbereiche und Alleen den Baumbestand.

Baumpfleger im Seil in einer Eichenkrone über einem Hausdach
Leistungen

Was wir in Schwedt/Oder anbieten

  • L-01 Leistung FLL

    Baumkontrolle und Baumkataster

    FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.

  • L-02 Leistung ZTV

    Baumerhaltende Maßnahmen

    Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.

  • L-03 Leistung SKT

    Baumfällung

    Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

  • L-04 Leistung

    Obstgehölzpflege

    Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.

  • L-05 Leistung

    Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse

    Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.

  • L-06 Leistung SVLFG

    Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden

    Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.

Gut zu wissen

Baumschutz in Schwedt/Oder

Überall

Bundesnaturschutzgesetz

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.

in Schwedt/Oder

Baumschutzsatzung der Stadt Schwedt/Oder (2010)

  • Schwedt hat eine eigene, recht strenge Baumschutzsatzung: Geschützt sind Bäume schon ab 40 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe.
  • Auf Grundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten sind Bäume bis 1,60 m Stammumfang frei. Eichen, Ulmen, Linden und Rotbuchen sind dort aber schon ab 40 cm geschützt. Obstbäume, Pappeln, Weiden und abgestorbene Bäume sind nicht geschützt.
  • Den Fällantrag stellen Sie bei der Stadt Schwedt/Oder. Die Gebühr beträgt 65 Euro je Grundstück plus 10 Euro für jeden weiteren Baum. Als Ersatz sind je nach Stammumfang ein bis vier Bäume zu pflanzen.

Baumschutzsatzung Schwedt/Oder (PDF)

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.

Sie haben einen Baum in Schwedt/Oder?

Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.

Baumkletterer im Seil an einem Urweltmammutbaum, blickt nach oben in die Krone
Entwurf Beenden