Baumpflege in Oranienburg
Oranienburg, die Kreisstadt von Oberhavel, liegt an der Havel. Mit dem Schlosspark und vielen Grünflächen am Wasser hat die Stadt einen großen, teils sehr alten Baumbestand.

Was wir in Oranienburg anbieten
- L-01 Leistung FLL
Baumkontrolle und Baumkataster
FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.
- L-02 Leistung ZTV
Baumerhaltende Maßnahmen
Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.
- L-03 Leistung SKT
Baumfällung
Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
- L-04 Leistung
Obstgehölzpflege
Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.
- L-05 Leistung
Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse
Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.
- L-06 Leistung SVLFG
Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden
Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.
Baumschutz in Oranienburg
Überall
Bundesnaturschutzgesetz
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.
in Oranienburg
Baumschutzsatzung der Stadt Oranienburg (2010)
- Oranienburg hat eine eigene Baumschutzsatzung. Geschützt sind Laubbäume ab 75 cm und Nadelbäume ab 95 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe, mehrstämmige Bäume, wenn zwei Stämme je 60 cm haben.
- Nicht geschützt sind Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), Pappeln, Weiden und abgestorbene Bäume. Eine Ausnahme für Einfamilienhausgrundstücke gibt es nicht.
- Den Antrag stellen Sie vorab bei der Stadt Oranienburg, die Bearbeitung dauert oft vier bis acht Wochen. Als Ersatz pflanzen Sie für Bäume bis 100 cm Umfang einen neuen Laubbaum, für jede weiteren angefangenen 50 cm einen zusätzlichen.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.
Sie haben einen Baum in Oranienburg?
Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.