Wir arbeiten in

Baumpflege in Neuruppin

Neuruppin, die Fontanestadt, liegt am Ufer des Ruppiner Sees. Die klassizistische Innenstadt, der Tempelgarten und die Uferpromenade haben viel alten Baumbestand.

Baumpfleger im Seil in einer Eichenkrone über einem Hausdach
Leistungen

Was wir in Neuruppin anbieten

  • L-01 Leistung FLL

    Baumkontrolle und Baumkataster

    FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.

  • L-02 Leistung ZTV

    Baumerhaltende Maßnahmen

    Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.

  • L-03 Leistung SKT

    Baumfällung

    Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

  • L-04 Leistung

    Obstgehölzpflege

    Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.

  • L-05 Leistung

    Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse

    Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.

  • L-06 Leistung SVLFG

    Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden

    Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.

Gut zu wissen

Baumschutz in Neuruppin

Überall

Bundesnaturschutzgesetz

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.

in Neuruppin

Gehölzschutzsatzung der Fontanestadt Neuruppin (2021)

  • Neuruppin hat eine eigene Gehölzschutzsatzung. Die meisten Bäume sind ab 45 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe geschützt, Eiben ab 20 cm. Schnell wachsende Laubbäume wie Birke, Erle, Weide, Ahorn und Robinie sowie Nadelbäume erst ab 100 cm.
  • Geschützt sind auch frei wachsende Sträucher ab 4 m Höhe und Hecken ab 2,5 m Höhe und 10 m Länge. Nicht geschützt sind Pappeln und Obstbäume (außer Walnuss). Eine Ausnahme für Einfamilienhausgrundstücke gibt es nicht.
  • Den Antrag stellen Sie schriftlich bei der Stadt Neuruppin. Als Ersatz ist je angefangene 45 cm Stammumfang ein neuer Laubbaum zu pflanzen.

Gehölzschutzsatzung Neuruppin (PDF)

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.

Sie haben einen Baum in Neuruppin?

Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.

Baumkletterer im Seil an einem Urweltmammutbaum, blickt nach oben in die Krone
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