Baumpflege in Märkisch-Oderland
Märkisch-Oderland reicht vom östlichen Berliner Stadtrand bis an die Oder. Dazwischen liegen das flache Oderbruch mit seinen Alleen und Windschutzstreifen und die hügelige, waldreiche Märkische Schweiz.

Wo wir in Märkisch-Oderland arbeiten
Projekte in Märkisch-Oderland
2020 bis 2025 · Erdmann GmbH
Schwer erreichbare Bäume im Rahmenvertrag der Gemeinde Neuenhagen
Die Erdmann GmbH benötigte Unterstützung bei einer größeren Ausschreibung zur Herstellung der Verkehrssicherheit im Rahmen eines Rahmenvertrags mit der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin.
Was wir in Märkisch-Oderland anbieten
- L-01 Leistung FLL
Baumkontrolle und Baumkataster
FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.
- L-02 Leistung ZTV
Baumerhaltende Maßnahmen
Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.
- L-03 Leistung SKT
Baumfällung
Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
- L-04 Leistung
Obstgehölzpflege
Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.
- L-05 Leistung
Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse
Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.
- L-06 Leistung SVLFG
Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden
Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.
Baumschutz in Märkisch-Oderland
Überall
Bundesnaturschutzgesetz
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.
in Märkisch-Oderland
Keine Kreisverordnung, die Gemeinde entscheidet
- Der Landkreis Märkisch-Oderland hat keine eigene Baumschutzverordnung. Viele Städte wie Strausberg, Bad Freienwalde und Wriezen haben aber eigene Satzungen.
- Gibt es keine Satzung, ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständig. Fällungen ab 60 cm Stammumfang (in 1,30 m Höhe) wertet der Landkreis als Eingriff in die Natur, der ausgeglichen werden muss.
- Fällungen in der Sperrzeit vom 1. März bis 30. September brauchen eine Befreiung. Bäume mit Höhlen oder Nestern sind ganzjährig geschützt.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.
Sie haben einen Baum in Märkisch-Oderland?
Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.