Einsatzgebiet

Baumpflege im Landkreis Barnim

Der Barnim reicht vom Berliner Stadtrand bis in die Schorfheide. Kiefernwälder, Seen und das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin prägen den Landkreis, in den Orten stehen alte Alleen, Parkbäume und Gärten mit großen Bäumen.

Baumpfleger im Seil in einer Eichenkrone über einem Hausdach
Referenzen

Projekte im Landkreis Barnim

  • „Hat bestens geklappt, sehr gute fachmännische Baumpflege. Sehr freundliches Personal.“
    Bauhof Eberswalde, Google-Bewertung
Leistungen

Was wir im Landkreis Barnim anbieten

  • L-01 Leistung FLL

    Baumkontrolle und Baumkataster

    FLL-zertifizierte Baumkontrollen, eingehende Untersuchungen und georeferenzierte Erfassungen einzelner Bäume und Bestände.

  • L-02 Leistung ZTV

    Baumerhaltende Maßnahmen

    Von der Kronenpflege bis zur Sturmschadenbeseitigung. Im Mittelpunkt steht der langfristige Baumerhalt.

  • L-03 Leistung SKT

    Baumfällung

    Ob bodennahe Fällungen oder komplexe Spezialfällung mit Seil- und Ablasstechnik. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

  • L-04 Leistung

    Obstgehölzpflege

    Vom Hausgarten bis zur Streuobstwiese, wir bewahren Ihre Obstbäume durch Erziehungs- und Erhaltungsschnitte.

  • L-05 Leistung

    Abfuhr und Aufbereitung von Biomasse

    Schnittgut häckseln, Stammholz aufarbeiten, Reste fachgerecht entsorgen. Wir kümmern uns um die richtige Logistik.

  • L-06 Leistung SVLFG

    Fachkundeschulung und Höhenrettung bei Jagden

    Wer vom Klettersitz jagt, braucht die nötige Fachkunde, und die Jagd braucht eine organisierte Höhenrettung. Wir schulen die Jäger und stellen den Höhenretter im Revier.

Gut zu wissen

Baumschutz im Landkreis Barnim

Überall

Bundesnaturschutzgesetz

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb des Waldes nicht gefällt, stark zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2). Ob das auch für Bäume im Hausgarten gilt, legen die Behörden unterschiedlich aus. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Entfernen des Zuwachses oder Schnitte, die den Baum gesund halten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet. Und das ganze Jahr gilt: Wohnen Vögel oder Fledermäuse im Baum, braucht jede Fällung eine Genehmigung.

im Landkreis Barnim

Barnimer Baumschutzverordnung (2014)

  • Geschützt sind Laubbäume, Kiefern und Lärchen ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Eibe, Weiß- und Rotdorn, Eberesche und Mehlbeere sind schon ab 30 cm geschützt.
  • Auf Grundstücken mit Ein- oder Zweifamilienhaus (höchstens drei Wohnungen) gilt die Verordnung nicht. Ausnahme: Eiche, Ulme, Ahorn, Platane, Linde und Rotbuche mit mehr als 125 cm Stammumfang bleiben geschützt. Obstbäume, Weiden, Pappeln und abgestorbene Bäume im Ort sind frei.
  • Für eine Fällung brauchen Sie eine schriftliche Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. Wandlitz und Biesenthal haben eigene Satzungen, dort entscheidet die Gemeinde.

Barnimer Baumschutzverordnung (PDF)

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Auskunft der Behörde. Wir prüfen das für Ihren Baum gern vor Ort.

Sie haben einen Baum im Landkreis Barnim?

Die Erstbesichtigung ist kostenfrei. Bei kleineren Arbeiten reichen oft schon Fotos.

Baumkletterer im Seil an einem Urweltmammutbaum, blickt nach oben in die Krone
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